Rechtliche Informationen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen.
Regelungen für Maklerverträge und Vermittlungsleistungen von Immobilien Müller. Individuelle Vereinbarungen im Maklervertrag oder Exposé haben Vorrang.
Wichtiger Hinweis: Diese AGB-Vorlage bildet die derzeit vorgesehenen Abläufe ab. Vor der dauerhaften Verwendung sollte sie durch eine im Maklerrecht qualifizierte Rechtsberatung geprüft werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Immobilien Müller, Inhaber Marius Müller, An der Köhlerei 18, 97828 Marktheidenfeld, und seinen Auftraggebern über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags oder die Vermittlung eines Hauptvertrags über Immobilien. Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang.
2. Maklerleistung
Die konkrete Maklerleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag, Exposé oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform. Immobilien Müller kann als Nachweis- oder Vermittlungsmakler tätig werden. Ein wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg des beabsichtigten Hauptvertrags wird nicht garantiert.
3. Textform bei Wohnungen und Einfamilienhäusern
Maklerverträge über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedürfen nach § 656a BGB der Textform. Gesetzliche Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten, insbesondere §§ 656b bis 656d BGB, bleiben unberührt.
4. Provision und Fälligkeit
Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn dies vereinbart wurde und der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag infolge der Maklertätigkeit wirksam zustande kommt. Höhe, Umsatzsteuer, Kostentragung und weitere Voraussetzungen ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung oder dem jeweiligen Angebot. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5. Vorkenntnis und Informationspflichten
Ist dem Auftraggeber eine nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, soll er Immobilien Müller unverzüglich in Textform unter Angabe der Quelle informieren. Der Auftraggeber informiert Immobilien Müller außerdem zeitnah über den Abschluss des Hauptvertrags und die für die Provisionsabrechnung erforderlichen Angaben.
6. Vertraulichkeit
Objektinformationen und Nachweise sind für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Immobilien Müller, soweit sich nicht aus dem Zweck der Beauftragung etwas anderes ergibt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Angaben zum Objekt
Objektangaben beruhen regelmäßig auf Informationen der Eigentümer, Vermieter oder sonstiger Dritter. Immobilien Müller prüft diese Angaben im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit, übernimmt jedoch keine Garantie für deren Vollständigkeit und Richtigkeit, sofern keine Kenntnis von einer Unrichtigkeit besteht oder eine eigene Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde. Interessenten bleiben gehalten, für ihre Entscheidung wesentliche Angaben selbst zu prüfen.
8. Doppeltätigkeit
Immobilien Müller darf für beide Seiten des beabsichtigten Hauptvertrags tätig werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, keine entgegenstehende Individualvereinbarung besteht und die beiderseitigen Interessen pflichtgemäß gewahrt werden.
9. Haftung
Immobilien Müller haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
10. Keine Rechts- oder Steuerberatung
Hinweise von Immobilien Müller ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder bautechnische Beratung. Soweit solche Prüfungen erforderlich sind, sollte der Auftraggeber hierfür qualifizierte Fachleute hinzuziehen.
11. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert in Textform bereitgestellt. Soll Immobilien Müller vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden, ist dafür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich.
12. Verbraucherstreitbeilegung
Immobilien Müller ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann Marktheidenfeld als Gerichtsstand vereinbart werden.
Stand: 15. Oktober 2026